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Niedersächsisches Finanzgericht   v. - 14 K 285/16 EFG 2017 S. 970 Nr. 12

Gesetze: AO §§ 163, AO § 227, AO § 102

Billigkeitsmaßnahmen bei Sanierungsgewinnen

Leitsatz

  1. Zu den Voraussetzungen einer Billigkeitsentscheidung nach §§ 163, 227 AO.

  2. Die Entscheidung über eine Billigkeitsmaßnahme ist sowohl im Festsetzungs- als auch im Erhebungsverfahren eine Ermessensentscheidung des FA.

  3. Die Nachprüfung einer abgelehnten Billigkeitsmaßnahme ist darauf beschränkt, ob die Behörde bei ihrer Entscheidung die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem ihr eingeräumten Ermessen in zweckwidriger Weise keinen entsprechenden Gebrauch gemacht hat.

  4. Die im sog. Sanierungserlass vorgesehenen Billigkeitsmaßnahmen verstoßen gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und stellen keinen Fall sachlicher Unbilligkeit dar.

  5. Das gilt ungeachtet der Frage, ob und wie Gesetzgeber oder Verwaltung auf den Beschluss des Großen Senats des BFH zum Sanierungserlass reagieren.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BB 2017 S. 1238 Nr. 22
EFG 2017 S. 970 Nr. 12
GmbH-StB 2017 S. 328 Nr. 10
WAAAG-47722

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Niedersächsisches Finanzgericht v. 10.03.2017 - 14 K 285/16

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