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NWB Nr. 25 vom Seite 1868

Rentenangleichung Ost-West – Soziale Einheit bis 2025 vollendet

[i] www. bundesregierung.de Der Bundestag hat am das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz beschlossen, das zum in Kraft treten soll. Danach wird ab 2025 die Rente in ganz Deutschland einheitlich berechnet und der Rentenwert Ost an den im Westen geltenden Rentenwert in sieben Schritten angeglichen: im ersten Schritt auf 95,8 % des Westwerts, dann in den darauffolgenden Jahren um jeweils 0,7 %. Zum beträgt demzufolge der Rentenwert Ost 100 % des Rentenwerts West.

[i]Klarstellung bei RentenberechnungIm parlamentarischen Verfahren wurde noch eine Klarstellung bei der Rentenberechnung aufgenommen: Steigen die Durchschnittslöhne in den neuen Ländern und damit die Rentenwerte Ost schneller als in den sieben Schritten vorgesehen, wird die Rente nach dem bisher üblichen Modus angepasst. Das heißt also: Ergibt die Berechnung nach der Rentenformel für die neuen Länder einen höheren Wert als in den sieben Schritten vorgesehen, wird eine Rente nach dem höheren Wert gezahlt.

Ab dem wird schrittweise auch die Bewertung der Arbeitsentgelte angepasst. Damit verringert sich nach und nach die Hochwertung der Verdienste in den neuen Bundesländern, so dass zum die Hochwertung ganz entfällt.

[i]Rentenanpassung auf der Grundlage der gesamtdeutschen LohnentwicklungAb 2025 wird...

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