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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 9 KR 333/13

Leitsatz

Leitsatz:

1. § 129 Abs. 5 S. 1 SGB V gestattet eine vertragliche Regelung über die Abrechnung von in Apotheken hergestellten Zytostatika auf Landesebene. Es ist nichts dafür ersichtlich, dass der Gesetzgeber Regelungen über die Abrechnung von in Apotheken hergestellten Zytostatika ausschließlich der einzelvertraglichen Ebene nach § 129 Abs. 5 S. 3 SGB V überantworten wollte.

2. Die vertragliche Vereinbarung eines einer Krankenkasse zu gewährenden Rabatts auf von in Apotheken hergestellten Zytostatika verletzt einen Apotheker nicht in seinem Grundrecht auf Berufsfreiheit nach Art. 12 des Grundgesetzes.

Fundstelle(n):
MAAAG-46694

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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 07.12.2016 - L 9 KR 333/13

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