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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 5 K 1904/14 U

Gesetze: UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2, EStDV § 8

Vermietung von Geschäftsräumen im selbstgenutzten Wohnhaus an eine Ein-Mann-GmbH

Leitsatz

  1. Vermietet ein Unternehmer, der zugleich einziger Geschäftsführer einer in seinem alleinigen Anteilsbesitz stehende GmbH ist, an diese Gesellschaft eine Einliegerwohnung mit einer Geschäftsfläche von ca. 60 qm, so liegen neben der finanziellen und organisatorischen Eingliederung auch die für eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft zwischen ihm und der GmbH zu fordernden Voraussetzungen der wirtschaftlichen Eingliederung vor, wenn die GmbH in diesen Räumen den Sitz ihrer Geschäftsführung hat.

  2. Die Belegenheit der vermieteten Geschäftsräume im selbstgenutzten Wohnhaus des Unternehmers schließt die wirtschaftliche Eingliederung jedenfalls dann nicht aus, wenn ihr Wert die in § 8 EStDV genannten Grenzen für nicht als Betriebsvermögen zu behandelnde eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile überschreitet (vgl. das zur sachlichen Verflechtung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung ergangene , BStBl II 2006, 804).

Fundstelle(n):
BB 2017 S. 1174 Nr. 21
DStR 2018 S. 8 Nr. 2
DStRE 2018 S. 287 Nr. 5
KSR direkt 2017 S. 12 Nr. 6
UStB 2017 S. 228 Nr. 8
UAAAG-45543

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 19.02.2016 - 5 K 1904/14 U

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