Arbeitshilfe September 2017

Kein tauschähnlicher Umsatz bei Dachpacht zur Installation einer Photovoltaikanlage

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Sind die von der Klägerin beauftragten Dachsanierungsarbeiten im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des dem Ehemann gehörenden Gebäudes als Werkleistung (§ 3 Abs. 4 UStG) im Rahmen eines tauschähnlichen Umsatzes (§ 3 Abs. 12 UStG) an ihren Ehemann nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG der Umsatzsteuer zu unterwerfen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB IAAAG-44990