Online-Nachricht - Mittwoch, 19.04.2017

Umsatzsteuer | Befreiung der Kita- und Schulspeisung (Bundesregierung)

Die Bundesregierung hat sich zu den Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung bzw. -ermäßigung von Kita- und Schulspeisungen geäußert.

Hierzu lautet die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Meister vom :

  • Kita- und Schulspeisungen können von der Umsatzsteuer unter den weiteren Voraussetzungen des § 4 Nr. 18, 23 und 25 UStG befreit sein, wenn diese durch anerkannte Verbände der freien Wohlfahrtspflege, durch Erziehungs-, Ausbildungs-, Fortbildungs- und Pflegeeinrichtungen für Jugendliche oder durch Jugendhilfeeinrichtungen i.S.d. SGB VIII erfolgt und der Träger das Essen selber ausgibt.

  • Eine darüber hinaus gehende Steuerbefreiung ist nur unter den Voraussetzungen des Artikels 132 Absatz 1 Buchstabe h MwStSystRL möglich. Danach muss es sich um eine eng mit der Kinder- und Jugendbetreuung verbundene Leistung, wie sie die Kita- und Schulspeisung darstellt, handeln, die jedoch durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder durch andere von den Mitgliedstaaten als Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannte Einrichtungen erbracht wird.

Quelle: BT-Drucks. 18/11885, Antwort auf Frage 32 der Abgeordneten Karin Binder (DIE LINKE.) (Sc)

Fundstelle(n):
NWB MAAAG-43084