Angela Henke

Kommunale Steuern

1. Aufl. 2017

ISBN der Online-Version: 978-3-482-00451-3
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-66851-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Kommunale Steuern (1. Auflage)

§ 16 Grenzen der Ausübung der Kompetenz zur Erhebung einer Hundesteuer

1Die Erhebung einer Hundesteuer verletzt nicht den Grundsatz der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung (dazu Erster Teil § 3 Rn. 2). Mit ihr wird neben der Erzielung von Einnahmen regelmäßig der Zweck verfolgt, die Anzahl der Hunde im Satzungsgebiet zu begrenzen. Die Erhebung einer erhöhten Hundesteuer für gefährliche Hunde (dazu § 17 Rn. 22 ff.) ist darauf angelegt, gerade die Anzahl gefährlicher Hunde im Satzungsgebiet einzudämmen. Diese Lenkungsziele laufen weder der Gesamtkonzeption eines Sachgesetzgebers noch konkreten Einzelregelungen zuwider: Das Tierschutzrecht enthält keine Regelungen, die das Halten von Hunden fördern. Das Ziel einer Verbesserung des Schutzes von Tieren und der Beziehung zwischen Menschen und Tieren, das z. B. in §§ 90a, 251 Abs. 2 Satz 2 BGB und in § 811c ZPO zum Ausdruck kommt und in Art. 20a GG verankert ist, wird durch eine Besteuerung der Hundehaltung nicht konterkariert. Denn die Besteuerung als solche gefährdet nicht das Wohl der Hunde. Sie fügt ihnen kein Leiden zu. Auch macht sie es weder unmöglich noch unzumutbar, Beziehungen zwischen Menschen und Hunden fortzuführen oder zu knüpfen. Es gibt keinen Rech...