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FG Baden-Württemberg 14.11.2016 10 K 2664/15, BBK 7/2017 S. 311

Bilanzierung | Abzinsung einer Ansammlungsrückstellung

Eine Ansammlungsrückstellung, die für die Rekultivierung einer Deponie gebildet wird, ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG abzuzinsen. Die Abzinsung richtet sich nach der Dauer des Zeitraums vom Bilanzstichtag bis zum Beginn der Rekultivierung; denn erst dann wird die Verpflichtung zur Rekultivierung erfüllt.

[i]Beginn der Rekultivierung erst mit Ablauf der Genehmigung Nach dem FG ist davon auszugehen, dass mit der Rekultivierung erst mit Ablauf der behördlichen Genehmigung für den Betrieb der Deponie zu beginnen ist. Allein das Risiko eines Widerrufs der Genehmigung reicht nicht aus, um von einem vorzeitigen Beginn der Erfüllung auszugehen.

Beispiel

A betreibt eine Deponie und hat hierfür eine behördliche Genehmigung, die bis zum läuft. Danach ist er zur Rekultivierung verpflichtet. Am belaufen sich die künftigen Rekultivierungskosten auf 1...

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