Frederike Schwenke

Erbrecht

1. Aufl. 2017

ISBN der Online-Version: 978-3-482-00401-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-66841-8

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Erbrecht (1. Auflage)

H. Die Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten

Lernziele

Nachdem Sie dieses Kapitel bearbeitet haben,

  • können Sie Erblasserschulden, Erbfallschulden und Nachlasserbenschulden auch im Hinblick auf eine mögliche Haftungsbeschränkung auf den Nachlass voneinander unterscheiden;

  • kennen Sie Maßnahmen, die der Erbe zur Beschränkung der Haftung auf den Nachlass ergreifen kann.

I. Der Begriff der Erbenhaftung

Mit dem Erbfall gehen die Verbindlichkeiten des Erblassers, die in aller Regel vererblich sind, auf den Erben über. Nach § 1967 Abs. 1 BGB haftet der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe rückt in die Schuldnerstellung des Erblassers ein.

Zu den Nachlassverbindlichkeiten zählen gemäß § 1967 Abs. 2 BGB:

  • Erblasserschulden, welche vom Erblasser herrühren, die er also begründet hat (z. B. Darlehensverbindlichkeiten, Mietschulden);

  • Erbfallschulden, die den Erben als solchen treffenden Verbindlichkeiten, die aus dem Erbfall resultieren (z. B. Pflichtteils- und Vermächtnisansprüche, Beerdigungskosten);

  • Nachlasserbenschulden/Nachlasseigenschulden, bei welchen es sich um Verbindlichkeiten handelt, die der Erbe zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses begründet ...