Frederike Schwenke

Erbrecht

1. Aufl. 2017

ISBN der Online-Version: 978-3-482-00401-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-66841-8

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Erbrecht (1. Auflage)

E. Anfall der Erbschaft, Ausschlagung und Annahme der Erbschaft

Lernziele

Nachdem Sie dieses Kapitel bearbeitet haben,

  • kennen Sie den Begriff „Vonselbsterwerb der Erbschaft“ und dessen Hintergrund;

  • sind Ihnen die Bedeutung der Ausschlagung, deren Voraussetzungen und deren Wirkung bekannt;

  • wissen Sie, unter welchen Voraussetzungen die Annahme der Erbschaft oder die Ausschlagung der Erbschaft angefochten werden können und welche Rechtsfolgen damit verbunden sind;

  • haben Sie die Grundzüge der Rechtsstellung des vorläufigen Erben verstanden.

I. Der Anfall der Erbschaft

Die Erbschaft fällt dem Erben mit dem Erbfall von selbst an, sofern es einen Berufungsgrund gibt (Gesetz oder Verfügung von Todes wegen), der Erbe erbfähig ist (regelmäßig Überleben zum Zeitpunkt des Erbfalls) und kein Erbverzicht geschlossen wurde. Der Erbe muss keine besondere Annahmehandlung, etwa Annahmeerklärung, vornehmen. Insofern bedarf es auch keiner Kenntnis des Erben von dem Erbfall. Die Erbenstellung entsteht vielmehr automatisch im Zeitpunkt des Todes des Erblassers. Das gesamte vererbliche Vermögen des Erblassers, einschließlich der Verbindlichkeiten geht mit se...