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StuB Nr. 5 vom Seite 193

Neues zu § 13b UStG: Keine fortbestehende Steuerschuldnerschaft des Bauträgers

StB Michael Seifert, Troisdorf

Mit Urteil vom - 15 K 3998/15 U NWB TAAAG-38103 hat der 15. Senat des FG Münster über einen weiteren sog. Bauträger-Fall entschieden. Die Umsatzsteuerschuldnerschaft des Bauträgers entfällt danach unabhängig davon, ob der Bauträger als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer an den leistenden Bauunternehmer erstattet.

Die Klägerin ließ als Bauträgerin Eigentumswohnungen errichten, um diese anschließend zu veräußern. Sie meldete für die von ihr bezogenen Bauleistungen zunächst die nach § 13b UStG geschuldete Umsatzsteuer an, die sie in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung unter Berufung auf die zwischenzeitlich ergangene BFH-Rechtsprechung wieder korrigierte. Das FA folgte dem nicht und begründete dies damit, nach § 17 UStG sei die Erstattung des Umsatzsteuerbetrags an den Vertragspartner der Klägerin erforderlich.

Der 15. Senat des FG Münster gab der hiergegen erhobenen Klage statt, weil es nicht darauf ankomme, dass der Bauträger die Umsatzsteuer an den leistenden Bauunternehmer bezahlt habe. § 17 UStG könne – entgegen der bisherigen BFH-Rechtsprechung – eine Umsatzsteuerschuld der Klägerin nicht begründen, weil die Klägerin von vornherein keine Umsatzsteuer schulde, die berichtigt werden ...

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