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OFD Frankfurt/M. 04.01.2017 S 7200 A - 273 - St 110, KSR 3/2017 S. 12

Behandlung der Kaufprämie für Elektrofahrzeuge

Durch die Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen wird bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ein sog. Umweltbonus als Kaufprämie in Höhe von 4.000 € für rein elektrische Fahrzeuge und in Höhe von 3.000 € für Plug-In Hybride Fahrzeuge gewährt. Der Bonus wird jeweils zur Hälfte vom Bund und von der Industrie finanziert. Die OFD Frankfurt/M. hat zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Umweltboni Bund und Industrie sowie beim Leasing Stellung genommen.

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