Online-Nachricht - Donnerstag, 16.02.2017

Vorsicht Falle | IHK warnt vor aktueller Betrugswelle

Zurzeit sind Unternehmen in Niedersachsen und Hamburg innerhalb weniger Tage mit dem sogenannten Geschäftsführertrick um über fünf Millionen Euro betrogen worden. Hierauf weist die IHK Hannover aktuell hin.

Der Trick: Zielperson ist immer ein hochrangiger Mitarbeiter mit weitreichender Zahlungsbefugnis. Dieser bekommt eine streng vertrauliche E-Mail von einem Vorstand oder Geschäftsführer der Firma. In dieser E-Mail - verfasst in perfektem, fehlerfreiem Deutsch - wird ein allerhöchste Priorität genießendes Projekt angekündigt, das strenger Geheimhaltung unterliege. Der Mitarbeiter solle für dieses Projekt eine hohe Summe auf ein Konto im Ausland überweisen, bei den aktuell bekannt gewordenen Fällen an Banken in Hongkong und Indonesien.

Die E-Mail-Adresse ist meist so gefälscht, dass sie wirklich dem Vorstand oder Geschäftsführer zugeordnet wird. Deshalb schöpfen die Mitarbeiter keinen Verdacht und leiten die Zahlungen ein. Wie die Täter an die notwendigen, betriebsinternen Informationen gelangen, ist bislang nicht bekannt.

Hierzu führt die IHK Hannover weiter aus:

  • Mit dieser Masche, in Ermittlerkreisen "CEO-Fraud" genannt, ist es Betrügern gelungen, von mittelständischen Unternehmen hohe Überweisungen auf Konten in China und Indonesien auszulösen.

  • "Norddeutschland ist derzeit offensichtlich das Ziel einer größeren Betrugswelle. Auch die Region Hannover steht im Fokus, hier ist der Betrugsversuch bei einem Mittelständler aber in letzter Minute noch aufgeflogen", warnt Tilman Brunner, Außenwirtschaftsexperte der IHK Hannover.

  • Die IHK Hannover rät dringend zu erhöhter Vorsicht bei hohen Überweisungen ins Ausland. Insbesondere bei außergewöhnlich hohen Überweisungen oder bei Vorgängen, die vom normalen Ablauf abweichen, wie im genannten Fall die direkte Anweisung eines Vorstands mit der gleichzeitigen Verpflichtung zur Geheimhaltung, sollten die Alarmglocken läuten.

  • "Als Standard sollte für Überweisungen von hohen Beträgen das Vier- oder noch besser das Sechsaugenprinzip intern verbindlich festgelegt werden", rät Tilman Brunner.

Quelle: IHK Hannover online

Fundstelle(n):
NWB HAAAG-37777