Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Energieführungskette zur Führung von Schläuchen, Kabeln oder dergleichen mit einer Anzahl von Kettengliedern (europäisches Patent)" – zur offenkundigen Vorbenutzung bei Schulungen von Messeverkäufern
Tatbestand
Die Klage richtet sich gegen das europäische Patent 1 381 792, das auf die internationale Anmeldung WO 02/086349 A1 vom 15. April 2002 zurückgeht und in deutscher Sprache u. a. für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erteilt worden ist. Das Patent, das die Priorität des deutschen Gebrauchsmusters 201 07 003 vom 23. April 2001 in Anspruch nimmt, wird beim Deutschen Patent- und Markenamt unter dem Aktenzeichen 502 01 998.0 geführt. Es ist bezeichnet mit „Energieführungskette“ und umfasst 30 Ansprüche, die alle mit der vorliegenden Klage angegriffen werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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