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LAG Rheinland-Pfalz 08.11.2016 8 Sa 152/16, NWB 5/2017 S. 322

Arbeitsrecht | Anspruch auf Freistellung von der Arbeit bei Erkrankung des Kindes

§ 34 Abs. 1 Satz 3 SGB V gewährt dem Arbeitnehmer (bei Erkrankung eines Kindes) nicht nur einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, sondern bei rechtswidriger Verweigerung auch das Recht, der Arbeit „eigenmächtig“ fernzubleiben. Erfolgt wegen der Ausübung dieses Rechts die Kündigung durch den Arbeitgeber, stellt diese eine unzulässige Maßregelung dar (§ 612a BGB), die nichtig ist (§ 134 BGB) (vgl. auch , MDR 1994 S. 1020).

Anmerkung:

Im Streitfall sah das LAG – anders als die Vorinstanz – den Beweggrund für die Arbeitgeberkündigung allerdings nicht in einer Reaktion darauf, dass der Arbeitnehmer, ein alleinerziehender Vater eines erkrankten und stationär zu behandelnden Kleinkinds, lediglich von seinem Recht, in diesem Fall eigenmächtig von der Arbeit fernbleiben zu dürfen, Gebrauch ...

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