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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 171/14 EFG 2017 S. 177 Nr. 3

Gesetze: AO § 33 Abs. 1, AO § 171 Abs. 3a, BGB § 133, BGB § 242

Wirksame Bekanntgabe eines Steuerbescheids gegenüber einem Insolvenzverwalter

Leitsatz

Ein Steuerbescheid kann auch dann dem Insolvenzverwalter gegenüber wirksam bekanntgegeben sein, wenn er ohne den ausdrücklichen Zusatz "als Insolvenzverwalter" namentlich im Adressfeld des Steuerbescheides aufgeführt ist. In einem solchen Fall ist die Bekanntgabe gleichwohl wirksam, wenn sich gemessen am objektiven Empfängerhorizont aus den Gesamtbeständen der Bekanntgabe heraus keine Zweifel daran ergeben, dass der Adressat in seiner Funktion als Insolvenzverwalter über das Vermögen des Insolvenzschuldners angesprochen ist. Abgrenzung zu , BFHE 174, 290 und zu , BFH/NV 1999, 1583

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 9 Nr. 25
DStRE 2017 S. 1071 Nr. 17
EFG 2017 S. 177 Nr. 3
GmbH-StB 2017 S. 128 Nr. 4
Ubg 2017 S. 611 Nr. 10
TAAAF-90669

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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 25.05.2016 - 1 K 171/14

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