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FinMin Baden-Württemberg 10.09.2003 3 – S 6050 / 4, NWB 40/2003 S. 302

Kraftfahrzeugsteuer | Gegenseitigkeit der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 10 KraftStG

Das für die Steuerbefreiungen nach § 3 Nr. 10 KraftStG relevante Tatbestandsmerkmal der Gegenseitigkeit ist anhand der Liste des Auswärtigen Amtes über die Gegenseitigkeit bei der KraftSt-Befreiung für diplomatische und berufskonsularische Vertretungen zu beurteilen. Die aktualisierte Liste des Auswärtigen Amtes (Stand: Juli 2003) ist dem 3 - S 6050/4 beigefügt.

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