Arbeitshilfe April 2018

Erbschaftsteuer: Keine Steuerbefreiung als Familienheim bei einem Eigentumsanwartschaftsrecht?

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Steuerbefreiung von Familienwohnheim bei Eigentumsanwartschaftsrecht:

Sind die Voraussetzungen der Steuerbefreiung von der Erbschaftsteuer für den Erwerb eines Familienheims nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG erfüllt, wenn der Erblasser im Zeitpunkt des Todes noch nicht zivilrechtlicher Eigentümer des Familienheims war, aber bereits wirtschaftliches Eigentum, sowie ein Anwartschaftsrecht auf das Volleigentum erworben hat?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB PAAAF-89873