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BMF 19.12.2016 IV C 6 - S 2241/15/10005, KSR 1/2017 S. 12

AfA bei Mitunternehmerwechsel

Der (vgl. Scholz, KSR direkt 3/2015 S. 6) entschieden, dass anlässlich eines Gesellschafterwechsels und der Aufstellung einer positiven Ergänzungsbilanz für den Erwerber des Anteils an einer Mitunternehmerschaft die AfA eines abnutzbaren Wirtschaftsguts des Gesellschaftsvermögens auf die zum Zeitpunkt des Anteilserwerbs geltende Restnutzungsdauer vorzunehmen ist. Zugleich – so der BFH – stehen dem Gesellschafter die Abschreibungswahlrechte zu, die auch ein Einzelunternehmer in Anspruch nehmen könnte, wenn er ein entsprechendes Wirtschaftsgut zum Zeitpunkt des Anteilserwerbs angeschafft hätte. Das BMF hat anhand von Beispielen zur Anwendung des Urteils Stellung genommen.

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