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KG Berlin 19.04.2016 1 W 1006/15, NWB 1/2017 S. 15

Grundstücksrecht | Löschung des Vorkaufsrechts nach Erwerb des belasteten Miteigentumsanteils vom anderen Miteigentümer

Haben sich die Miteigentümer eines Grundstücks gegenseitig (dingliche) Vorkaufsrechte an den Miteigentumsanteilen der jeweils anderen Miteigentümer eingeräumt und hat einer von ihnen seinen Anteil an einen anderen Miteigentümer veräußert, kann die Löschung des Vorkaufsrechts dieses ausgeschiedenen Miteigentümers im Grundbuch wegen Unrichtigkeit in Betracht kommen (§ 22 GBO), wenn die Vorkaufsrechte ausschließlich deshalb eingeräumt wurden, um das unerwünschte Eindringen Dritter zu verhindern.

Anmerkung:

Ist das dingliche Vorkaufsrecht (§§ 1094 ff. BGB) materiell-rechtlich – etwa durch Verzicht (§ 875 BGB) oder Vereinbarung der Beteiligten in Richtung Eintritt einer auflösenden Bedingung bzw. Zeitablauf – erloschen, bedarf es insoweit auch einer entsprechenden Korrektur des Grundbuchs, die als solche nach allgemeine...

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