Sven Fuhrmann

Außensteuergesetz Kommentar

3. Aufl. 2017

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61242-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-62583-1

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Sven Fuhrmann - Außensteuergesetz Kommentar Online

§ 21 Anwendungsvorschriften

Sven Fuhrmann (Januar 2017)

(Schütz)

1. Entstehung:

1Die Vorschrift entstand durch das StÄndG 1992 aufgrund nummerischen Aufrückens in Folge der nachträglichen Einfügung des § 20 in das AStG. Die bis dahin in § 20 geregelten Anwendungsvorschriften wurden in den neu geschaffenen § 21 überführt und dieser zugleich um die Absätze 7 und 8 erweitert. Nachfolgend wurde die Vorschrift durch weitere Gesetzesänderungen auf derzeit 21 Absätze erweitert. .

2. Erstanwendung des AStG (Abs. 1)

2Die Vorschrift des § 21 Abs. 1 bestimmte die erstmalige Anwendung des AStG i. S. d. § 25 EStG für die ESt und KSt für den VZ 1972. Für die GewSt fiel die erstmalige Anwendung auf den sich nach § 14 GewStG ergebenden EZ 1972. Bei der VSt war das AStG für Neu- oder Nachveranlagungen erstmals auf den Stichtag anwendbar. Für die ErbSt bestimmte sich die erstmalige Anwendung nach Erwerben, deren Steuertatbestand frühestens am vollständig verwirklicht war. Das AStG trat gem. § 22 a. F. am Tag nach dessen Verkündung im BGBl. am in Kraft. Eine vorherige Verwirklichung einzelner und der weiteren Tatbestandsmerkmale erst nach dem stand der Anwendung des AStG betreffend der ErbSt nicht entgegen.

3§ 21 Abs. 1 beinhaltete aufgrund der auf den bestimmten erstmaligen Anwendung des AStG eine verfass...

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