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Arbeitshilfe Februar 2022

Mandanten-Merkblatt: „Checkliste für die Kassenführung mittels offener Ladenkasse“

Tobias Teutemacher

Seit dem haben sich durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen die Anforderungen an elektronische Aufzeichnungssysteme mit Kassenfunktion verschärft. Die Art der Kassenführung wird nach wie vor weder vom Gesetzgeber noch von der Finanzgerichtsbarkeit vorgeschrieben, so dass auch eine sog. offene Ladenkasse weiterhin steuerlich zulässig ist.

Mithilfe des Mandanten-Merkblatts „Checkliste für die Kassenführung mittels offener Ladenkasse“ können die Aufzeichnungspflichten auch bei Verwendung einer offenen Ladenkasse gesetzeskonform überprüft und erfüllt werden. Zahlreiche Hinweise zeigen, worauf unbedingt zu achten ist, um z. B. Rückfragen in einer Kassen-Nachschau beantworten zu können. Die Checkliste enthält außerdem einen Musterkassenbericht mit retrogradem Aufbau sowie ein Ausfüllbeispiel.

Die Version 2022 der Checkliste berücksichtigt ferner die Erleichterungen zur Prüfung der Zumutbarkeit nach der Anpassung des AEAO mit ; vgl. hierzu auch Teutemacher, BMF: Keine gesonderte Prüfung der Zumutbarkeitsvoraussetzungen bei offener Ladenkasse, BBK kompakt BBK 4/2022 S. 162 NWB NAAAI-04101.

Hinweis:

Ein Mandanten-Merkblatt "Checkliste ...

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