IFRS 9 B4.1.24

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Einstufung (Kapitel 4)

Einstufung finanzieller Vermögenswerte (Abschnitt 4.1)

Vertraglich verknüpfte Finanzinstrumente

B4.1.24

Der zugrunde liegende Bestand an Finanzinstrumenten kann auch Instrumente umfassen, die

(a)

die Variabilität der Zahlungsströme aus den Finanzinstrumenten in Paragraph B4.1.23 verringern und in Kombination mit den Finanzinstrumenten in Paragraph B4.1.23 zu Zahlungsströmen führen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen (z. B. eine Zinsober- oder -untergrenze oder ein Kontrakt, der das Ausfallrisiko einiger oder aller Instrumente in Paragraph B4.1.23 verringert), oder

(b)

die Zahlungsströme der Tranchen mit den Zahlungsströmen des zugrunde liegenden Bestands an Finanzinstrumenten in Paragraph B4.1.23 in Einklang bringen. Dies geschieht ausschließlich zur Eliminierung von Unterschieden in Bezug auf:

(i)

eine feste oder variable Verzinsung,

(ii)

die Währung, auf die die Zahlungsströme lauten, einschließlich der Inflation in dieser Währung, oder

(iii)

den zeitlichen Anfall der Zahlungsströme.

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QAAAF-87184