Online-Nachricht - Montag, 28.11.2016

Berufsrecht | Besonderes elektronisches Anwaltspostfach startet (BRAK)

Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist am in Betrieb gegangen. Hierauf weist die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) aktuell hin.

Hintergrund: Wann das beA starten darf, war zunächst unklar. Erst am hob der Anwaltsgerichtshof Berlin (AGH) zwei einstweilige Anordnungen auf, die die Inbetriebnahme des beA vorübergehend verhinderten. Erwirkt hatten sie zwei Rechtsanwälte aus Berlin und Köln. Sie waren der Ansicht, dass die BRAK die für sie eingerichteten Postfächer nicht ohne ihre ausdrückliche Zustimmung zum Empfang freischalten dürfe. Weil die Sicherheitsarchitektur des beA eine Freischaltung einzelner Postfächer nicht zulässt, konnte das gesamte System nicht starten. Zwischenzeitlich hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung klargestellt, dass die BRAK verpflichtet ist, das beA für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte empfangsbereit einzurichten.

Hierzu führt die BRAK weiter aus:

  • Eine Verpflichtung, das beA zu nutzen, sieht die Verordnung allerdings erst ab dem vor.

  • Dies genügte dem AGH. Bereits am wies er deshalb den Antrag eines weiteren Rechtsanwalts zurück, der ebenfalls eine einstweilige Anordnung gegen das beA hatte erwirken wollen.

Weiterführende Links:

Die beA-Webanwendung ist erreichen Sie hier.

Erläuterungen zur Registrierung im beA finden sich in der beA-Anwenderdokumentation.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Berlin, Sondernewsletter v. (il)

Fundstelle(n):
NWB DAAAF-87158