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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 1133/14 EFG 2016 S. 2073 Nr. 24

Gesetze: EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, EStG § 20 Abs. 2 S. 2

Zur Abzugsfähigkeit eines Verlustes aus dem Verzicht auf eine private Darlehensforderung

Leitsatz

Der Verzicht auf eine private Kapitalforderung ist nicht als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abziehbar. An dieser steuerrechtlichen Behandlung hat sich auch durch die Neufassung des § 20 Abs. 2 EStG durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 nichts geändert.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 6 Nr. 39
DStRE 2017 S. 1496 Nr. 24
EFG 2016 S. 2073 Nr. 24
GmbH-StB 2017 S. 127 Nr. 4
KÖSDI 2017 S. 20120 Nr. 1
ZAAAF-87116

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 12.07.2016 - 3 K 1133/14

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