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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 29 | Umsatzsteuer: Steuerbefreiung für laborärztliche Leistungen

Unter die Umsatzsteuerbefreiung für eine heilberufliche Tätigkeit i.S.d. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG fallen nach einem aktuellen Urteil des FG Niedersachsen entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung auch medizinische Labortests, die auf Anordnung von Ärzten und Heilpraktikern durchgeführt werden. Die Revision ist beim BFH anhängig, der klären muss, ob die Steuerbefreiung ein persönliches Vertrauensverhältnis zwischen dem Arzt und dem Patienten erfordert.

Jetzt hat sich ein weiteres Finanzgericht der Auffassung angeschlossen, dass medizinische Labortests, die auf Anordnung von Ärzten und Heilpraktikern durchgeführt werden, unter die Umsatzsteuerbefreiung für heilberufliche Tätigkeiten nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG fallen. Das Labor im Streitfall stand unter der Leitung eines Allgemeinmediziners. Das Niedersächsische Finanzgericht hat der Verwaltungsauffassung widersprochen, wonach die Steuerbefreiung ein persönliches Vertrauensverhältnis zum Patienten voraussetzt.

Zum selben Ergebnis waren bereits das FG Berlin-Brandenburg und das FG Hamburg gekommen. Eine höchstrichterliche Entscheidung steht aber noch aus. Die Revision gegen das Urteil aus Hannover ist beim BFH anhängig unter dem Aktenzeichen V R 25/16.

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