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Heilberufe-Beratung direkt digital Nr. 11 vom Seite 7

Deutsche Arzneimittelpreisbindung ist europarechtswidrig

Christian Schmitte

In dem Verfahren klagte eine Wettbewerbszentrale gegen ein Rabattsystem, welches die Versandapotheke DocMorris mit der Deutschen Parkinson Vereinigung, einer Selbsthilfeorganisation, die die Lebensumstände von Parkinson-Patienten verbessern möchte, ausgehandelt hatte. Aufgrund dieser Vereinbarung erhielten die Mitglieder der Parkinson-Selbsthilfeorganisation einen Rabatt bei der Versandapotheke, wenn sie dort verschreibungspflichtige, nur über Apotheken erhältliche Parkinson-Arzneimittel bezogen. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs vertrat die Auffassung, dass dieses Vorgehen gegen deutsche Gesetze verstoße und erhob beim Landgericht Düsseldorf mit dem Ziel Klage, der Deutschen Parkinson Gesellschaft zu untersagen, dieses Rabattsystem bei seinen Mitgliedern zu bewerben.

A. Hintergrund

In Deutschland ist ein einheitlicher Apothekenabgabenpreis für verschreibungspflichtige Arzneimittel vorgesehen. Konkret ist in § 78 Abs. 1 Satz 1 Arzneimittelgesetz die Ermächtigung für das Bundeswirtschaftsministerium enthalten, Preisspannen für Arzneimittel, die im Großhandel, in Apotheken oder von Tierärzten im Wiederverkauf abgegeben werden, festzusetzen. Auf dieser Grundlage wurde die Arzneimittelpreisverordnung erlas...

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