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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 4 K 2699/15 Erb

Gesetze: ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 2, ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, BGB § 705, BGB § 722 Abs. 1

Schenkungsteuer: Freigebige Zuwendung bei Innengesellschaft zwischen Arbeitnehmer-Ehegatten – Ausgleichszahlung i.H.d. Hälfte des Einkommensunterschieds zur Förderung des Arbeitserfolges

Leitsatz

Eine Ausgleichszahlung i.H.d. Hälfte des Einkommensunterschieds zur Förderung des Arbeitserfolges, die im Rahmen einer Innengesellschaft zwischen als Partner und als Senior Manager bei einer Wirtschaftsprüfungs-AG beschäftigten Ehegatten vereinbarungsgemäß geleistet wird, stellt mangels Bereicherung der bedachten Ehefrau auf Kosten des zuwendenden Ehemannes keine der Schenkungsteuer unterliegende freigebige Zuwendung dar.

Fundstelle(n):
ErbStB 2016 S. 362 Nr. 12
KAAAF-84555

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 01.06.2016 - 4 K 2699/15 Erb

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