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OLG Hamm 24.05.2016 27 W 27/16, NWB 42/2016 S. 3142

Gesellschaftsrecht | Eintragung einer GbR als GmbH-Gesellschafterin in Gesellschafterliste

Ist eine (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts Gesellschafterin einer GmbH, sind in der Gesellschafterliste neben der GbR als solcher auch deren eigene Gesellschafter aufzunehmen (§ 40 GmbHG). Insoweit gebietet bereits der auch aus § 162 Abs. 1 Satz 2 HGB ableitbare Sicherungsgedanke eine höchstmögliche Transparenz des Gesellschafterbestands in der Gesellschafterliste. Auch hier ist von Interesse, wer „hinter den Kulissen“ eines vorgeordneten GmbH-Gesellschafters steht.

Anmerkung:

Die Behandlung der GbR in der Gesellschafterliste ist bislang noch nicht abschließend geklärt. Während das OLG Hamm und die wohl überwiegende Ansicht die Nennung aller Gesellschafter der GbR in der Gesellschafterliste für erforderlich erachtet (vgl. zuletzt Scheuch, GmbHR 2014 S. 568; Mayer, MittBayNotK 2014 S. 31...

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