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NWB Nr. 42 vom Seite 3147

Informationsportal zur Sozialversicherung

Was das Portal leistet und wem es nutzt: Ziel [i]DStV, Pressemitteilung vom 5. 10. 2016des im Aufbau befindlichen öffentlichen Portals ist es, Arbeitgebern „bedarfsgerecht“, schnell und auf unkomplizierte Weise einen Überblick zu den für sie relevanten Informations- und Meldepflichten nach dem Sozialversicherungsrecht zu vermitteln. Hierzu sollen keine sozialversicherungsrechtlichen Vorkenntnisse notwendig sein. Vielmehr sollen Arbeitgeber als Anwender durch einfache Entscheidungsfragen (Ja/Nein) durch die komplexe Materie des Meldewesens geführt werden. Dafür werden den Unternehmen die Angebote der Krankenkassen, Renten- und Unfallversicherungsträger sowie der Bundesagentur für Arbeit gebündelt zur Verfügung gestellt. Zielgerichtet wird auf selbige verwiesen.

[i]Keine Übermittlung von z. B. MeldungenÜber das Portal können keine Meldungen, Bescheinigungen oder Anträge übermittelt werden. Es dient auch nicht dem Ersatz bereits bestehender Informationssysteme.

Immer und überall informiert sein: Bei [i]Barrierefreie ZugänglichkeitAufbau und Einrichtung des Portals wird eine möglichst gute barrierefreie Zugänglichkeit des Webauftritts angestrebt. Darüber hinaus soll auch das Layout so flexibel gestaltet werden, dass einer Nutzung über den Computer, das Tablet ...

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