Feststellung der Abschreibung nach dem Investmentsteuergesetz bei
einem Spezialimmobiliensondervermögens
Leitsatz
In dem Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung nach § 15 Abs. 1 Investmentsteuergesetze der Betrag der
Absetzung für Abnutzung nach § 3 Abs. 3 S. 1 Investmentsteuergesetze auf die Höhe der positiven Erträge aus Vermietung und
Verpachtung zu beschränken.
Der weitergehende Wortlaut des § 3 Abs. 3 S. 1 InvStG ist Zweck entsprechend einschränkend auszulegen.
Die gesonderte Feststellung dient dazu, auf Anlegerebene die Besteuerung der ausgeschütteten Erträge durchzuführen und eine
steuerlich korrekte Erfassung der investmentsteuerlichen Erträge auf Anlegerebene sicherzustellen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStZ 2016 S. 952 Nr. 24 EFG 2016 S. 1539 Nr. 18 KAAAF-81548
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht
, Urteil v. 21.06.2016 - 4 K 2299/13
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