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IWB 17/2016 S. 629

Russland | Besteuerung elektronischer Dienstleistungen ab 2017 auch an Verbraucher

[i]Registrierungs- und Steuerpflicht wird ausgeweitetAnfang Juli 2016 wurde ein Gesetz verkündet, wonach sich nun auch ausländische Unternehmer, die bestimmte elektronische Dienstleistungen an russische Privatkunden erbringen, ab dem registrieren und Steuer abführen müssen. Das Gesetz sieht u. a. vier Kriterien vor, anhand derer festzustellen ist, ob ein Kunde in Russland ansässig ist, vereinfacht ausgedrückt sollen dies die Privatanschrift, der Ansässigkeitsort des Kreditinstituts, von dem aus der Kunde eine Überweisung von seinem Konto tätigt, die IP-Adresse und die Vorwahl der für den Kauf oder zur Zahlung eingesetzten Telefonnummer sein. Offenbar müssen alle Kriterien ausgeschlossen werden, um eine Besteuerung in Russland auszuschließen – ist nur ein Kriterium erfüllt, ist angeblich bereits von einer Ansässigkeit in Russland a...

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