Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Pauschbetrag: Nachweis des Merkmals der „Hilflosigkeit“
Das BMF hat sich zum Nachweis des Merkmals der „Hilflosigkeit“ für den Erhalt des Pauschbetrags für behinderte Menschen und Pflegepersonen geäußert. Ab dem Veranlagungszeitraum 2017 steht dem Merkzeichen „H“ gem. § 33b EStG i. V. mit § 65 Abs. 2 Satz 2 EStDV die Einstufung in die Pflegegrade 4 und 5 gleich.