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Arbeitshilfe August 2016

Investitionsabzugsbeträge für kleine und mittlere Unternehmen nach § 7g EStG in der ab 1. 1. 2016 geltenden Fassung

Steuerberater Dieter Grützner, Münster

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A.
Einleitung
B.
Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen
I.
Persönliche Anspruchsberechtigung
II.
Der begünstigte Betrieb
III.
Der jeweilige Schwellenwert
IV.
Weitere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags
1.
Bezeichnung des anzuschaffenden/herzustellenden Wirtschaftsguts
2.
Besondere Anzeigepflichten gegenüber dem Finanzamt
V.
Die Höhe des Investitionsabzugsbetrages
VI.
Geltendmachung des Investitionsabzugsbetrags
C.
Das weitere Schicksal des Investitionsabzugsbetrags
I.
Verfahrensweise bei begünstigten Investitionen innerhalb des Investitionszeitraums
II.
Verfahrensweise bei Nichtdurchführung begünstigter Investitionen innerhalb des Investitionszeitraums
III.
Wechsel der Rechtsform, Übertragung des Betriebs
IV.
Erfordernis der eigenbetrieblichen Nutzung für einen Mindestzeitraum
D.
Hinweise für die Praxis
I.
Inanspruchnahme für nach dem endende Wirtschaftsjahre
II.
Übergangsprobleme

A. Einleitung

Der Gesetzgeber fördert seit 1995 die Anschaffung oder Herstellung beweglicher abnutzbarer Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens durch kleinere und mittlere Unternehmen nach § 7g EStG. Den in der Zwischenzeit mehrfach geänderten Regelungen ist gemeinsam, dass Aufwendungen für beabsichtigte Inv...BGBl I 2015, 1834