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FG Köln Urteil v. - 10 K 1128/15 EFG 2016 S. 1542 Nr. 18

Gesetze: KStG § 8b Abs 4, KStG § 8b Abs 5, GmbHG § 54 Abs 3, EStG § 17, UmwStG § 20 Abs 5, GewStG § 9 Nr 2a, GewStG § 8 Nr 5, GewStG § 9 Nr 2a, KStG § 8b Abs 1

Dividendenbesteuerung

Ermittlung der Beteiligungshöhe bei § 8b KStG

Leitsatz

Für die Ermittlung der Beteiligungshöhe im Rahmen des § 8b Abs. 4 KStG ist allein das zivilrechtliche Eigentum maßgeblich. Unerheblich sind mögliche Anwartschaften eines Dritten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStZ 2017 S. 137 Nr. 5
EFG 2016 S. 1542 Nr. 18
GmbH-StB 2016 S. 310 Nr. 10
BAAAF-79734

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FG Köln, Urteil v. 09.06.2016 - 10 K 1128/15

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