Peter Mann

Praxis-Leitfaden Umsatzsteuer 2016

2. Aufl. 2016

ISBN der Online-Version: 978-3-482-77812-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-65472-5

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Praxis-Leitfaden Umsatzsteuer 2016 (2. Auflage)

IX. Steuersätze

1. Der allgemeine Steuersatz

Die Umsatzsteuer beträgt nach § 12 Abs. 1 UStG regelmäßig für jeden Umsatz 19 % der Bemessungsgrundlage (vgl. §§ 10, 11, 25 Abs. 3 und § 25a Abs. 3 und 4 UStG). Dieser Steuersatz gilt, soweit nicht der ermäßigte Steuersatz oder eine Besteuerung nach Durchschnittssätzen als besonderes Besteuerungsverfahren in Betracht kommt (vgl. §§ 23, 23a, 24 UStG).

2. Der ermäßigte Steuersatz

Der ermäßigte Steuersatz kommt nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 bis 10 UStG in allen dort aufgezählten Fällen in Betracht. Er beträgt zurzeit 7 % der Bemessungsgrundlage. Die Ermäßigung des Steuersatzes wirkt sich im Mehrwertsystem mit Vorsteuerabzug nur aus, wenn sie den Endverbraucher erreicht. Hier gilt Ähnliches wie bei der Steuerbefreiung. Allerdings berührt der ermäßigte Steuersatz nicht den Vorsteuerabzug. Insoweit unterscheidet sich diese Steuervergünstigung von der Steuerbefreiung. Der ermäßigte Steuersatz gilt immer auch für die unselbständigen Nebenleistungen einer Hauptleistung sowie für die Wertabgaben und die der Lieferung gegen Entgelt gleichgestellten Zuwendungen eines Gegenstandes durch einen Unternehmer an sein Personal für dessen privaten Bedarf, sofer...