Wolfgang Adomat

Praxis-Leitfaden Einkommensteuer 2015/2016

4. Aufl. 2016

ISBN der Online-Version: 978-3-482-77383-9
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-64564-8

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Praxis-Leitfaden Einkommensteuer 2015/2016 (4. Auflage)

XIV. Steuerfestsetzung

1. Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag

Die Einkommensteuer-Schuld bzw. der -Erstattungsanspruch, ermittelt sich nach folgendem Schema:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Berechnung der ESt-Schuld bzw. des ESt-Guthabens
Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen.
Anzuwenden ist entweder die Grund- oder die Splittingtabelle (mit oder ohne Kinder- und Betreuungsfreibetrag gem. Günstigerberechnung)
=
tarifliche Einkommensteuer (Jahressteuer)
ggf. Steuer nach § 32d EStG
./.
Steuerermäßigung nach § 35 EStG
./.
Parteispenden
./.
Tätigkeiten nach § 35a EStG
+
Kindergeld, falls Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG günstiger
=
festzusetzende Einkommensteuer
./.
einbehaltene Lohnsteuer gem. Lohnsteuerkarte
./.
geleistete ESt-Vorauszahlungen
=
ESt-Schuld bzw. ESt-Guthaben

Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer ist gem. § 51a Abs. 2 EStG die festzusetzende Einkommensteuer (ohne Steuerermäßigung nach § 35 EStG) unter Berücksichtigung der Jahreskinderfreibeträge und Jahresbetreuungsfreibeträge. Die Kirchensteuerschuld bzw. -erstattung errechnet sich nach folgendem Schema:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Berechnung der Kirchensteuer
Bemessungsgrundlage x 9 % (ggf. 8 %)
=
festzusetzende Kirchensteuer
./.
einbehaltene Kirchensteue...