Wolfgang Adomat

Praxis-Leitfaden Einkommensteuer 2015/2016

4. Aufl. 2016

ISBN der Online-Version: 978-3-482-77383-9
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-64564-8

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Praxis-Leitfaden Einkommensteuer 2015/2016 (4. Auflage)

XII. Außergewöhnliche Belastungen

1. Überblick

Außergewöhnliche Belastungen sind grundsätzlich Kosten der privaten Lebensführung. Um die individuelle Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen zu berücksichtigen, werden sie ausnahmsweise vom Gesamtbetrag der Einkünfte bei der Ermittlung des Einkommens abgezogen.

Die außergewöhnlichen Belastungen lassen sich im Wesentlichen in zwei Gruppen einteilen:

  • Allgemeine Einzelfälle (§ 33 EStG), die nicht einheitlich geregelt werden können, da sie sehr unterschiedlich sind.

  • Typisierte Fälle, die gesetzlich schematisch geregelt werden können, da sie in der Praxis sehr oft vorkommen. Dazu gehören:

Merke

Die typisierten Fälle haben grundsätzlich Vorrang vor den allgemeinen Einzelfällen (§ 33a Abs. 4 EStG).

Beispiel

Der Stpfl. macht in seiner ESt-Erklärung Anwalts- und Gerichtskosten als allgemeine außergewöhnliche Belastungen gem. § 33 EStG geltend, die er aufgewendet hatte, um für seine beiden Söhne A und B im Klagewege die Zulassung zum Studium der Medizin bzw. Zahnmedizin zu erreichen. Der Sohn A ist inzwischen auf richterliche Anordnung hin an der Medizinischen Hochschule in ...