IWB Nr. 15 vom Seite 1

Olympische Gedanken

Nils Henrik Feddersen | Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

[i]Schöne Bilder aus Rio de JaneiroDie Spiele der XXXI. Olympiade laufen seit einer Woche. Bereits vor der Eröffnung ist gewiss, dass die mediale Berichterstattung über Rio 2016, wenn auch nicht hier, neue Höhen erklimmen bzw. größte Längen erreichen wird. Fröhliche und sonnige Bilder des brasilianischen „Winters“ dürften den deutschen „Sommer“ 2016 stimmungsaufhellend verlängern.

[i]Drei Wünsche „auf dem Treppchen“Drei Wünsche begleiten diese Sommerspiele (bildlich als die erhofften Sieger): Der Gewinner der Bronzemedaille ist ein gutes finanzielles Ende des gigantischen Events aus Sicht des Austragungsorts und der brasilianischen Provinz Rio de Janeiro. Ihre Chancen darauf stehen leider weitaus schlechter als für das IOC. Silber geht an friedliche und sichere Spiele. In Anbetracht der globalen und lokalen Bedrohungen kommen hoffentlich keine Teilnehmer, Besucher der Wettkämpfe oder Bewohner der malerischen Stadt am Zuckerhut zu Schaden. Gold gewinnen faire Wettkämpfe und das Aufblitzen des Gedankens, dass der Erfolg nicht im Sieg allein liegt, sondern darin, sich sportlich zu messen, eigene Höchstleistungen zu erreichen und auf dieses Ziel beharrlich hintrainiert zu haben. Das offizielle Motto „citius, altius, fortius“ führt (wie sich dieses Jahr schon bewiesen hat) leider einzelne Sportler und ganze Sportverbände weit weg vom olympischen Gedanken.

[i]Parallelen von Doping und SubventionenWas Doping für den Sport ist, sind Subventionen für die Wirtschaft und den ökonomischen Wettbewerb. Diese wirtschaftspolitischen Eingriffe verzerren nicht nur den Markt, sie setzen nicht selten klassische Fehlanreize. Die Europäische Kommission sanktioniert daher unzulässige Beihilfen. Am wurde die finale Kommissionsmitteilung zur Auslegung des Beihilfebegriffs veröffentlicht. Auf die Änderungen gegenüber dem Vorgängerpapier von 1998 gehen Vogel/Cloer ab ein. Sie umreißen auch das jüngste Arbeitspapier der Kommission zu Steuervorbescheiden. Nach Ansicht der Autoren wird damit nicht mehr Rechtssicherheit erreicht – eher im Gegenteil.

[i]Wechselwirkungen und System von Kauf- und Transportvertrag im internationalen HandelWie wichtig Rechtssicherheit ist, belegt auch der Aufsatz von Vorpeil ab . Darin wird das Wechselspiel von internationalen Kauf- und Warenlieferungsverträgen und deren Absicherung beleuchtet. Durch die gängigen Incotermklauseln kann hier eine auf den Einzelfall zugeschnittene Gefahrtragung und Kostenverteilung geregelt werden.

[i]Was gilt für Nennkapitalrückzahlungen ausländischer Kapitalgesellschaften?Rechtliche Klarheit war auch das Ziel des zur Anwendung des § 27 Abs. 8 KStG auf Nennkapitalrückzahlungen. Wie Pohl ab darstellt, sind die Lösungen richtig, doch bleiben einige wichtige Fragen in diesem Kontext offen.

Ich wünsche Ihnen viele hilfreiche Erkenntnisse

Nils Henrik Feddersen

Fundstelle(n):
IWB 15 / 2016 Seite 1
NWB AAAAF-79367