Arbeitshilfe Januar2019

Wohnungseigentümergemeinschaft als Betreiber eines Blockheizkraftwerks?

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Wurde das zur Selbstversorgung der aus elf Reihenhäusern bestehenden Wohnanlage und zur Stromeinspeisung in das öffentliche Netz genutzte Blockheizkraftwerk (BHKW) durch die Eigentümergemeinschaft betrieben, oder war Betreiberin eine zwischen den Wohnungseigentümern konkludent gegründete GbR? - Wurden im letztgenannten Fall das BHKW betreffende Steuererklärungen bislang nicht wirksam abgegeben und Wahlrechte nicht wirksam ausgeübt, weil der Hausverwalter zur Vertretung der GbR nicht ermächtigt war?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB NAAAF-78343