Online-Nachricht - Freitag, 01.07.2016

Förderung der Elektromobilität | Kaufprämie startet am 2. Juli (BMWi)

Die Förderrichtlinie zur Umsetzung der Kaufprämie für Elektrofahrzeuge (Umweltbonus) ist am im Bundesanzeiger veröffentlicht worden, sie tritt damit am in Kraft und gilt rückwirkend ab dem . Hierauf weist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hin.

Hierzu wird u.a. weiter ausgeführt:

  • Die Kaufprämie wird in Höhe von 4000 € für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge und in Höhe von 3000 € für Plug-In Hybride jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie finanziert.

  • Das zu fördernde Elektroauto muss einen Netto-Listenpreis für das Basismodell von unter 60.000 € aufweisen.

  • Die Förderung erfolgt bis zur vollständigen Auszahlung der hierfür vorgesehenen Bundesmittel in Höhe von 600 Mio. €, längstens jedoch bis 2019.

  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird.

  • Die Bundesmittel werden auf dem Energie-und Klimafonds, der vom Bundeswirtschaftsministerium verwaltet wird, zur Verfügung gestellt. Autokäufer können ihre Anträge ab beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen, das hierfür auch ein Info-Telefon (06196 908-1009) eingerichtet hat.

Quelle: BMWi online (il)

Fundstelle(n):
NWB MAAAF-76959