Arbeitshilfe August 2018

Rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO ist nicht die geänderte Feststellung der Körperschaftsteuerguthaben der übertragenden Kapitalgesellschaften nach einer Verschmelzung

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Stellt bei Verschmelzung unbeschränkt steuerpflichtiger Kapitalgesellschaften auf eine andere unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft die geänderte Feststellung der Körperschaftsteuerguthaben der übertragenden Kapitalgesellschaften ein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO dar?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB JAAAF-76921