Reform Radar - Mittwoch, 16.11.2016

Förderung der Elektromobilität

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Aktueller Stand

  • : Gesetz zur Förderung der Elektromobilität im BGBl I 2016 S. 2498 verkündet

  • : Bundesrat stimmt Gesetz zur Förderung der Elektromobilität zu

  • : 2./3. Lesung Bundestag

  • : Öffentliche Anhörung im Finanzausschuss zum Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität

  • : Förderrichtlinie zur Umsetzung der Kaufprämie für Elektrofahrzeuge tritt in Kraft

  • : EU-Kommission teilt mit, dass sie die Kaufprämie für Elektrofahrzeuge beihilferechtlich für unbedenklich hält

  • : Bundesregierung beschließt Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität

Der Bundesrat hat am dem Gesetz zur Förderung der Elektromobilität zugestimmt, das Gesetz wurde am im BGBl verkündet.

Die Maßnahme im Einzelnen:

  • Verlängerung der seit dem geltenden fünfjährigen Steuerbefreiung bei erstmaliger Zulassung von E-Autos auf zehn Jahre. Die zehnjährige Steuerbefreiung gilt somit für alle reinen Elektrofahrzeuge (einschließlich Brennstoffzellenfahrzeuge) mit erstmaliger Zulassung vom bis zum . Darüber hinaus wird die zehnjährigen Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge auf technisch angemessene, verkehrsrechtlich genehmigte Elektro- Umrüstungen ab dem (Kabinettsbeschluss zum Gesetzentwurf) ausgeweitet, § 3d KraftStG.

  • Steuerbefreiung des Aufladens privater Elektro- oder Hybridfahrzeuge sowie sog. S-Pedelecs (zulassungspflichtige Elektrofahrräder, die schneller als 25 Stundenkilometer fahren) an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers, § 3 Nr. 46 EStG.

  • Möglichkeit der Pauschalierung der Lohnsteuer bei der unentgeltlich oder verbilligten Überlassung einer Ladevorrichtung für Elektro- oder Hybridelektrofahrzeuge an den Arbeitnehmer oder für geleistete Zuschüsse für den Erwerb einer solchen Ladevorrichtung, § 40 Absatz 2 Satz 1 Nr. 6 EStG. Die Regelung ist befristet für den Zeitraum vom bis .

Quellen: BT-Drucks. 18/8828 v. 20.06.2016, BR-Drucks. 523/16, BR-Drucks. 523/1/16

Anmerkung: Flankierend hierzu hat die Bundesregierung die Richtlinie zur Förderung des Absatzes elektrisch betriebener Fahrzeuge beschlossen. Die Richtlinie regelt den Umweltbonus für Elektrofahrzeuge - die sogenannte Kaufprämie. Sie ist am in Kraft getreten und gilt rückwirkend ab dem .

Die Einzelheiten:

  • Die Kaufprämie wird in Höhe von 4000 € für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge und in Höhe von 3000 € für Plug-In Hybride jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie finanziert.

  • Das zu fördernde Elektroauto muss einen Netto-Listenpreis für das Basismodell von unter 60.000 € aufweisen.

  • Die Förderung erfolgt bis zur vollständigen Auszahlung der hierfür vorgesehenen Bundesmittel in Höhe von 600 Mio. €, längstens jedoch bis 2019.

  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird.

  • Die Bundesmittel werden auf dem Energie-und Klimafonds, der vom Bundeswirtschaftsministerium verwaltet wird, zur Verfügung gestellt. Autokäufer können ihre Anträge ab beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen, das hierfür auch ein Info-Telefon (06196 908-1009) eingerichtet hat.

Nachrichten zum Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität

NWB-Nachricht v. 14.10.2016: Gesetzgebung | Länder stimmen Steuervorteilen für E-Mobile zu (Bundesrat)

NWB-Nachricht v. 22.09.2016: Förderung der Elektromobilität | Finanzausschuss stimmt Gesetzentwurf zu (hib)

NWB-Nachricht v. 02.08.2016: Förderung der Elektromobilität | Öffentliche Anhörung im Finanzausschuss

NWB-Nachricht v. 02.08.2016: Förderung der Elektromobilität | Bundesrat regt E-Bikes-Förderung an

NWB-Nachricht v. 01.07.2016: Förderung der Elektromobilität | Kaufprämie startet am 2. Juli (BMWi)

NWB-Nachricht v. 20.06.2016: Gesetzgebung | Kaufprämie für Elektrofahrzeuge kommt (BMWi)

NWB-Nachricht v. 19.05.2016: Gesetzgebung | Steuerliche Förderung der Elektromobilität (BMF)

NWB-Nachricht v. 18.05.2016, Gesetzgebung | Steuerliche Förderung der Elektromobilität (BMF)

NWB-Nachricht v. 07.09.2015, Gesetzgebung | Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität (Bundesrat)

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Beiträge

Schmidt/Wiebecke, Firmenwagen: Besteuerung der Gestellung an Arbeitnehmer, Grundlagen

Gesetzesmaterialien

Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen, BR-Drucks. 523/1/16 (Stand: 12.10.2016)

Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung, BR-Drucks. 18/9239 (Stand: 20.07.2016)

Regierungsentwurf, BT-Drucks. 18/8828 (Stand: 16.11.2016)

Fundstelle(n):
NWB FAAAF-75638