Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 1 RS 33/12

Gesetze: SGB X § 44; AAÜG § 6 Abs. 1; SGB IV § 14 Abs. 1; EStG § 3 Nr. 12

Leitsatz

Leitsatz:

1. Verpflegungsgeld für Angehörige der Zollverwaltung der DDR ist kein Arbeitsentgelt gemäß § 14 Abs 1 Satz 1 SGB IV. Diese Zahlungen wurden nicht aus einer Beschäftigung erzielt und waren auch keine Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung. Es handelte sich lediglich um arbeitgeberseitige Geldzahlungen, die sich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen erweisen. Das Verpflegungsgeld wurde als Surrogat einer ansonsten in den Gemeinschaftsunterkünften bereitgestellten Vollverpflegung gezahlt. Zweck war es, die Funktionsfähigkeit der Zollverwaltung durch Aufrechterhaltung eines gesunden, körperlich und geistig intakten, vollverpflegten Personalkörper zu gewährleisten.

2. Es kann offen bleiben, ob Reinigungsgelder/-zuschüsse oder -zuschläge Arbeitsentgelt gemäß § 14 Abs 1 Satz 1 SGB IV waren. Denn in sinngemäßer Anwendung von § 3 Nr 12 EStG wären diese zusätzlich zur Besoldung gewährten Reinigungszuschüsse am lohnsteuerfrei gewesen.

Fundstelle(n):
KAAAF-74498

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 19.11.2015 - L 1 RS 33/12

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen