Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Fahrzeugüberlassung gegen Gehaltsverzicht
Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen geleasten Pkw auch zur privaten Nutzung zur Verfügung, kann der Arbeitnehmer die Leasingraten, die der Arbeitgeber von seinem Gehalt einbehält, laut FG Berlin-Brandenburg nicht als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit steuermindernd geltend machen. Nach Ansicht der Richter liegen die nach § 9 Abs. 1 Sätze 1 und 2 EStG abzugsfähigen „Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen“ bereits begrifflich nicht vor, denn der Kläger hat auf seinen Gehaltsanspruch in Höhe der Leasingkosten verzichtet. Nur zusätzliche Zahlungen des Arbeitnehmers, die neben den Leasingraten anfallen (z. B. zusätzlich zu entrichtende Treibstoffkosten), sind anteilig bezogen auf die Dienstfahrten als Werbungskosten steuermind...