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Beruflich veranlasster Umzug bei Arbeitsweg per pedes
Das FG Köln hat entschieden, dass die Erreichbarkeit der Arbeitsstätte ohne Verkehrsmittel zu einer beruflichen Veranlassung eines Umzugs führen kann. Im Streitfall hatte die Klägerin argumentiert, ihr Umzug sei beruflich veranlasst, weil sie ihren Arbeitsplatz nunmehr zu Fuß erreichen könne. Eine Wegezeitverkürzung von einer Stunde werde durch die Wartezeiten für die Straßenbahn und dadurch erreicht, dass sie ihre Arbeitsstätte (Berufskolleg) an zwei Abenden in der Woche ein zweites Mal aufsuchen müsse.