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Hessisches Finanzgericht  Beschluss v. - 1 V 2262/15

Gesetze: FGO § 69, AO § 226, BGB § 313

Aussetzung der Vollziehung eines Abrechnungsbescheides bei Streit vor dem Zivilgericht über das Bestehen einer Gegenforderung

Leitsatz

  1. Das Finanzgericht ist gehindert im Rahmen eines Aussetzungsverfahrens über einen Abrechnungsbescheid das Bestehen eines zivilrechtlichen Anspruchs, dessen sich die Finanzverwaltung in Bezug auf eine von ihr vorgenommene Aufrechnung (§ 226 AO) rühmt, inzident zu prüfen. Bis zur Rechtskraft der Entscheidung durch das Zivilgericht bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Abrechnungsbescheides.

  2. Bis zur Entscheidung des Zivilprozesses ist es ermessensgerecht Rechtsschutz durch Aussetzung der Vollziehung des Abrechnungsbescheids gegen Sicherheitsleistung zu gewähren.

Fundstelle(n):
MAAAF-71742

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Nutzungsdauer:
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Hessisches Finanzgericht , Beschluss v. 01.03.2016 - 1 V 2262/15

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