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IWB Nr. 8 vom Seite 290

Der Steuerstandort Schweiz 2015

Aktuelle Entwicklungen im Zeichen erhöhter Transparenz und verbesserter Rahmenbedingungen

Fabian Streule und Dr. Jürg Altorfer

Für den Steuerstandort Schweiz stand im Jahr 2015 die Einführung des automatischen Informationsaustausches im Vordergrund. Die Schweiz hat die entsprechenden internationalen Abkommen genehmigt und die zur Umsetzung notwendige Ausführungsgesetzgebung erlassen. Der automatische Informationsaustausch kann mit Partnerstaaten entweder (1.) auf Basis der multilateralen Vereinbarung über den automatischen Informationsaustausch oder (2.) auf Basis bilateraler Staatsverträge eingeführt werden. Daneben wurden auch die Grundlagen für einen spontanen Informationsaustausch geschaffen. In der Rechtsprechung lag ein Schwerpunkt auf Fragestellungen zur Qualifikation von ausländischen Personengesellschaften und zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer.

I. Internationale Abkommen

1. Amtshilfeübereinkommen

[i]Amtshilfeübereinkommen unter NWB DokID NWB KAAAF-08317 Die Schweiz unterzeichnete bereits im Oktober 2013 das Übereinkommen des Europarates und der OECD über die Amtshilfe in Steuersachen. Mit der Annahme des entsprechenden Bundesbeschlusses am wurde das Amtshilfeübereinkommen vom Parlament genehmigt.

Das Amtshilfeübereinkommen bildet die materiell-rechtliche Grundlage für die Amtshilfe der Schweiz und anderen ...

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