EW-RL

Wertminderungen bei Freilegungs-, Teilabbruch- oder Sicherungsmaßnahmen, die bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise erforderlich sind, sind gegebenenfalls unter Berücksichtigung

  • der anfallenden Kosten,

  • der Verwertungserlöse für abgängige Bauteile und

  • der ersparten Baukosten durch die Verwendung vorhandener Bauteile

zu ermitteln.

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YAAAF-71443