EW-RL

(1) Im allgemeinen Ertragswertverfahren wird der vorläufige Ertragswert

  • aus dem kapitalisierten jährlichen Reinertrag zum Wertermittlungsstichtag, der vorab um den Verzinsungsbetrag des Bodenwerts (Bodenwertverzinsungsbetrag) vermindert wurde, zuzüglich

  • des Bodenwerts

ermittelt (vgl. Anlage 3 Beispielrechnung 1). Der Ermittlung des Bodenwertverzinsungsbetrags und der Kapitalisierung des jährlichen Reinertrags ist jeweils derselbe Liegenschaftszinssatz (vgl. Nummer 7) zu Grunde zu legen. Die Kapitalisierungsdauer entspricht der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer (vgl. Nummer 9) der baulichen Anlagen.

(2) Die Formel für das allgemeine Ertragswertverfahren lautet:


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vEW = (RE – BW x LZ) x KF + BW
wobei KF =
qn – 1
 
q = 1 + LZ
 
qn x (q – 1)
 
 
 
 
 
 
 
wobei LZ =
P
100


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vEW
 = 
vorläufiger Ertragswert
RE
 = 
jährlicher Reinertrag
BW
 = 
Bodenwert ohne selbstständig nutzbare Teilflächen
LZ
 = 
Liegenschaftszinssatz
KF
 = 
Kapitalisierungsfaktor (Barwertfaktor; Nummer 10 und Anlage 1 ImmoWertV)
n
 = 
wirtschaftliche Restnutzungsdauer
p
 = 
Zinsfuß

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YAAAF-71443